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DNA-Analyse: Einbrecher droht mehrjährige Haft

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Kreis Altenkirchen - Eine DNA-Analyse bringt einen 25-jährigen Niederländer, der zuletzt in der VG Flammersfeld wohnte, bei einem Prozess am Amtsgericht Betzdorf in schwere Bedrängnis.

Von unserem Redakteur Peter Seel

Es geht um eine Einbruch- und Betrugsserie, die sich vergangenes Jahr im Raum Altenkirchen und im benachbarten Westerwaldkreis abgespielt hat. Bei den Tätern handelt es sich um ein Duo. Während der eine der beiden, ein 27-Jähriger aus der VG Altenkirchen, geständig ist, bestreitet der andere die Tat nach wie vor.

Mit teils müdem, teils verächtlichem Lächeln quittierte er die Zeugenaussagen, die ihn eindeutig belasten. Richter warnt den Angeklagten Dabei hatte Richter Hubert Ickenroth den Mann zu Beginn des zweiten Prozesstages energisch ins Gebet genommen. Sollten die dem Mann vorgeworfenen Taten – jede Menge Einbruchdelikte, verbunden unter anderem mit Diebstahl, Sparbuchbetrug, Manipulation von Geldautomaten, geschehen in Helmenzen, Ingelbach, Berod, Kroppach, Flammersfeld und Altenkirchen – anhand von Zeugenaussagen und durch die Beweislage, nicht jedoch durch ein Geständnis nachgewiesen werden, müsse er mit einer mehr als dreijährigen Haftstrafe rechnen.

Aktenlage spricht für sich

Und bekanntlich ist ab zwei Jahren keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Auf noch weniger Milde, so Ickenroth, könne der Mann hoffen, wenn er schweige, um seinen Kumpel zu decken und sich damit durch das Begehen einer Straftat während der Verhandlung schuldig mache. Ickenroth machte ihm die Lage klar: „Die Aktenlage sieht nicht rosig für Sie aus." Doch der Mann schüttelte wortlos den Kopf. Also wurden die Zeugen gehört. Der erste war einige Zeit Vermieter des Angeklagten in der VG Altenkirchen. Im Dezember müsse ihm sein Mieter ein Postsparbuch gestohlen haben. Als er es am nächsten Tag habe sperren lassen, seien bereits 1034 Euro abgehoben worden – bis auf 30 oder 40 Euro alles, was auf dem Sparbuch war. „Sonst hatte niemand Zutritt zu meinem Haus", sagte der Mann. Tags zuvor habe außerdem ein Nachbar beide Männer aus dem Haus kommen sehen. Zeuge zwei ist ein Postbeamter, der am Schalter stand, als das Geld vom Sparbuch abgehoben wurde. An jenem Tag im Dezember 2012, sagte der 56-Jährige, sei allerdings viel los gewesen: „Da legte mir einer ein Sparbuch vor und einen ausländischen Ausweis, und weil wir unterhalb von 2000 Euro bei Vorlage eines Passes auszahlen müssen, habe ich das getan.

Zeugen werden angehört

Er erkenne den Angeklagten nicht, sagte er auf Ickenroths Nachfrage: „Ich habe am Tag 500 Kunden" – aber an die krumme Summe von 1034 Euro erinnere er sich sehr wohl; ferner, dass der Mann gesagt habe, er solle das Geld für seinen Stiefvater abheben. Schon am Tag nach dem Abheben des Betrags, so führte die Verteidigerin an, sei der Sparbuchbesitzer mit dem Angeklagten zur Post gegangen – schon damals habe er den Verdächtigten nicht wiedererkannt. Zeuge drei ist ein Polizist aus Altenkirchen, der den Fall zu bearbeiten hatte. Bei ihm hatte der Angeklagte seinen Kumpel angeschwärzt und gesagt, dieser habe das Geld für ihn abgehoben – unterschreiben wollte er diese Aussage indes nicht. Auch Zeuge vier ist ein Polizist: Der hatte den Kumpel wegen des Diebstahls von Leergutkisten bei sich auf der Wache, und da habe dieser Kumpel brühwarm berichtet, dass er vom Angeklagten 100 Euro dafür bekommen habe, dass er mit dem Sparbuch zur Post ging und die Kohle holte. Sah die Sparbuchsache schon düster für den Angeklagten aus, so wurde es mit dem ihm vorgeworfenen Einbruch im Driescheider Weg in Altenkirchen noch eindeutiger, bei dem 1600 Euro Beute gemacht worden waren.

In Tatortnähe gesehen

Mehrere Zeugen hatten das Duo in Tatortnähe gesehen, eine Polizeistreife hatte beide kontrolliert und dabei eine Sonnenbrille fotografiert – wie sie kurz zuvor bei einem Tankstellenraub entwendet worden war. Ähnlich sah es im Fall eines Einbruchs in der Pestalozzistraße in Altenkirchen aus. Einbruch, während Paar schlief Dort soll das Duo in Anwesenheit eines schlafenden Ehepaars eingebrochen sein. Der Ehemann hatte morgens um 5.40 Uhr entdeckt, dass Diebe ein Fenster aufgehebelt und unter anderem die Handtasche seiner Frau gestohlen hatten – samt einer Bankkarte für ein gut gefülltes Konto. Das Konto habe er sofort sperren lassen, noch bevor er die Polizei angerufen habe. Daher sei bis auf einen erfolglosen Abhebungsversuch nicht passiert; zudem hätten die Einbrecher am Haus nur geringe Schäden hinterlassen.

Doch seine ohnedies seit Jahren kranke Frau habe seelischen Schaden erlitten, leide seitdem unter Schlafstörungen. Auch ihre schweren Krampfanfälle führt der Mann auf den Schock des Einbruchs zurück. Maßgeblich war in dem Fall die Aussage eines Polizisten, der das Haus nach dem Einbruch untersucht hatte. Auf der Terrasse, unweit des aufgebrochenen Fensters, fand er eine Zigarettenkippe, und weil beide Hausbewohner Nichtraucher sind, nahm er sie mit für eine DNA-Analyse. Ein Betzdorfer Kripomann bestätigte, dass das DNA-Profil „eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen sei". Beim dritten Prozesstag ist ein Urteil zu erwarten, und wie sagte Richter Ickenroth doch gleich: „Das sieht nicht rosig aus." 


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