Kreis Altenkirchen. Als nicht zeitgemäß kritisieren Gewerbetreibende in der Region die neue Rechtsprechung zu verkaufsoffenen Sonntagen. Kern des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Rein konsum- oder umsatzbezogene Interessen von Kunden und Händlern reichen nicht aus, um einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigt zu bekommen. Sprich: Es braucht neuerdings einen „gewichtigen Sachgrund“ dafür. Doch was das genau sein könnte, ist die große Frage – Messen oder große Märkte, die für den selben Tag geplant sind? Die RZ fragte bei Werbegemeinschaften im Kreis Altenkirchen nach, wie sie das Urteil bewerten.
↧