Kreis Altenkirchen. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt, kann schnell 35 Euro los sein. Aber wie rücksichtslos sind die Autofahrer im Kreis? Parken sie wirklich unberechtigt auf diesen besonders gekennzeichneten Stellflächen, auch wenn sie „nur ganz schnell“ ein paar Brötchen holen oder ein Paket zur Post bringen wollen?
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