Betzdorf/Niederfischbach. Zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen schwerer Brandstiftung ist gestern am Amtsgericht Betzdorf der Inhaber des Ausflugslokals Tüschebachsmühle verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Neeb sah es als erwiesen an, dass der 58-jährige Angeklagte das ihm gehörende Gebäude bei Niederfischbach am 25. April 2014 selbst angezündet hat, worauf es bis auf die Grundmauern niederbrannte.
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