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Schuss in Brachbach: Polizist handelte in Nothilfe

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Brachbach. Gegen den Polizeibeamten, der Anfang Mai einen 36-Jährigen in Brachbach angeschossen hatte (die RZ berichtete), wird nicht mehr wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Das hat Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner auf RZ-Nachfrage bestätigt. "Der Polizeibeamte hat in Nothilfe gehandelt, somit war sein Verhalten gerechtfertigt", stellte Gandner fest.

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