Kreis Altenkirchen. Der Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz (Westerburg) ist mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gescheitert (die RZ berichtete am Samstag). Seekatz (CDU) hatte geltend gemacht, dass die Neuzuordnung der Verbandsgemeinde Rennerod zum Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen) aus parteipolitischen und sachfremden Gründen erfolgt sei und damit gegen verfassungsrechtliche Wahlrechtsgrundsätze verstoßen würde. Bislang war die VG Rennerod Bestandteil des Wahlkreises 5.
↧